Achtung Polizeikontrolle: So kommen Sie unbeschadet davon

Achtung Polizeikontrolle: So kommen Sie unbeschadet davon

Achtung Polizeikontrolle: So kommen Sie unbeschadet davon

Polizeigewalt ist in den Medien wieder allgegenwärtig. Doch eine Polizeikontrolle muss nicht immer im Krankenhaus enden. So vermeiden Sie Konfrontationen mit der Staatsmacht.

In jeder Berufsgruppe kann es aggressive Menschen geben, auch bei der Polizei. Natürlich werden Polizeibeamte besonders gut auf Stresssituationen vorbereitet, gewalttätige Zwischenfälle lassen sich anscheinend trotzdem nicht ganz vermeiden. Zuletzt hat der Fall von Theresa Z. deutschlandweit für Aufsehen gesorgt. Als sie nach einem Streit mit ihrem Freund die Polizei zur Hilfe rief, eskalierte die Situation so, dass Theresa Z. im Krankenhaus landete. Ob der Polizist richtig handelte, als er der 23–Jährigen mit der Faust das Nasenbein und die linke Augenhöhle zertrümmerte, muss noch geklärt werden.

Es steht Aussage gegen Aussage. Generell befindet man sich bei Polizeikontrollen aber in der Defensive und auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass man dabei auf unbeherrschte Beamte trifft, sollte man darauf vorbereitet sein.

Verhalten bei Polizeikontrollen: Keine Angriffsfläche bieten!

Eines vorweg: Polizeikontrollen sind immer auch ein Spiel darum, wer das größere Ego hat. Spielen Sie dieses Spiel nicht mit, denn es lohnt sich nicht. Lassen Sie sich von herablassenden Formulierungen nicht provozieren. Bleiben Sie stattdessen ruhig und lächeln Sie freundlich.

Viele Menschen reagieren in Polizeikontrollen ängstlich und wirken nervös, obwohl sie nichts zu verbergen haben. Rufen Sie sich Ihre Unbescholtenheit ins Gedächtnis und atmen Sie durch.

Verhalten bei Polizeikontrollen: der kritische Punkt

Grundsätzlich müssen Sie nur Angaben zu Ihren Personalien machen. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen und sollten dies auch nicht tun. Vereinzelt kann es passieren, dass Polizisten behaupten, dass es besser für Sie sei, zu reden. Das ist faktisch falsch. Körperliche Durchsuchungen können Sie – natürlich in höflichem Ton – verweigern.

Bestehen die Beamten darauf, können Sie nach Grund, Anlass und Rechtsgrundlage der Maßnahme fragen. Hier kann die Situation schnell kippen, denn im Zweifelsfall kann die Polizei einfach einen Grund für Zwangsmaßnahmen finden.

Die Polizisten sind verpflichtet Ihnen Einheit, Namen und Dienstgrad zu nennen. Mit diesen Informationen können Sie am nächsten Tag eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen oder sogar Strafanzeige stellen. Die Erfolgsaussichten sind aber gering: In NRW wurden 2010 1400 Ermittlungsverfahren gegen Polizisten eingeleitet. Nur in 17 Fällen kam es zu Verurteilungen.

Verhalten bei Polizeikontrollen: Seien Sie sensibel!

Auch unter Polizisten gibt es vereinzelt Menschen, die sofort in Angriffsposition gehen, sobald ihre Autorität in Zweifel gezogen wird. Ein Beispiel: Natürlich ist in Deutschland niemand verpflichtet, einen Personalausweis mit sich zu führen, es sei denn, man trägt eine Waffe oder arbeitet im Gaststätten- oder Baugewerbe. Dieser Irrglaube stammt noch aus der DDR, in der es eine Mitführpflicht gab. Trotzdem sollten Sie einen Polizisten lieber nicht belehren, wenn er fälschlicher Weise beanstandet, dass Sie den Ausweis nicht dabei haben. Denn man weiß nie, ob der Beamte Ihren Widerspruch auch verkraften kann.

Autor: Tim Geyer, Redakteur, Playboy Deutschland